Heute wurde die Online Durchsuchung durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestoppt und mit schweren Hürden belegt.
Das Gesetz von der NRW-Regierung ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig.
In wie weit das dennoch durch trickreiche Politiker umgangen werden kann wird die Zukunft zeigen.
Jedoch es ist endlich mal ein Schritt in die richtige Richtung.
Mittwoch, 27. Februar 2008
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